Rechtsprechung
BGH, 12.10.1966 - IV ZR 116/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,5423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64
Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen
Auszug aus BGH, 12.10.1966 - IV ZR 116/65
Die Revision verkennt daher auch, daß der Beweis einer groben Vernachlässigung nicht an dem vom Berufungsrichter beiläufig geäusserten Zweifel am Wahrheitsgehalt der Verwandtenaussagen gescheitert ist und daß sich deshalb die Frage, ob durch Anordnung der Beeidigung grössere Gewißheit über den Beweiswert dieser Aussagen zu erlangen sei (BGHZ 43, 368), nicht stellte. - BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62
Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO
Auszug aus BGH, 12.10.1966 - IV ZR 116/65
Das angefochtene Urteil unterliegt nach § 547 ZPO der Nachprüfung durch den Senat nur, soweit es sich darum handelt, ob die beklagte der Scheidung der unheilbar zerrütteten Ehe zu widersprechen berechtigt ist und ob ihr Widerspruch die Scheidung hindert (BGHZ 38, 116). - BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62
Unheilbare Zerrüttung der Ehe
Auszug aus BGH, 12.10.1966 - IV ZR 116/65
Solche Wirkungen, die der andere Ehegatte im Augenblick des Unmuts oder der Erregung nicht bedacht hat oder die er sich gar nicht vorstellen konnte, brauchen dann jedenfalls nicht vom klagenden Teil verschuldet zu sein, so daß sie den Widerspruch nicht stützen können (BGHZ 39, 26 mit Anm. bei LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 52).